Dr. Christoph Reisner

Wahlarztsystem

Viele Informationen zum Thema "Wahlarzt" finden Sie auf der Webseite der Wahlärzte Österreichs.

Link:

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wahlarzt.net

 

Als

Wahlarzt

habe ich keinen

Vertrag mit den Krankenkassen.



Als Wahlarzt habe ich mehr

Zeit für meine Patienten, die Betreuung

ist durch die geringere Patientenzahl sehr persönlich.


Honorare werden direkt
zwischen Patient und Arzt verrechnet

 

Sie haben als Patient das Recht

auf Rückerstattung eines Teils des bezahlten Honorars.


Wir übernehmen gerne für Sie die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.

Ihre Krankenkasse refundiert einen Teil des bezahlten Honorars (80% des Kassentarifes - nicht der bezahlten Summe). Mehrere Ausnahmeregelungen machen das System für Patienten sehr schwer durchschaubar.


Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in Niederösterreich im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt. Überweisungen zu anderen Ärzten müssen von der Krankenkasse bestätigt werden. Mehr Details unter www.wahlarzt.net