Viele Informationen zum Thema "Wahlarzt" finden Sie auf der Webseite der Wahlärzte Österreichs.
Link:
Als
Wahlarzt
habe ich keinen
Vertrag mit den Krankenkassen.
Als Wahlarzt habe ich mehr
Zeit für meine Patienten, die Betreuung
ist durch die geringere Patientenzahl sehr persönlich.
Honorare werden direkt
zwischen Patient und Arzt verrechnet
Sie haben als Patient das Recht
auf Rückerstattung eines Teils des bezahlten Honorars.
Wir übernehmen gerne für Sie die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Ihre Krankenkasse refundiert einen Teil des bezahlten Honorars (80% des Kassentarifes - nicht der bezahlten Summe). Mehrere Ausnahmeregelungen machen das System für Patienten sehr schwer durchschaubar.
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in Niederösterreich im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt. Überweisungen zu anderen Ärzten müssen von der Krankenkasse bestätigt werden. Mehr Details unter www.wahlarzt.net