Dr. Christoph Reisner

Wahlarztsystem
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Wahlärzte haben keinen Vertrag mit der Krankenkasse.

 

Seit 1.7.2015 verrechne ich in Wr. Neustadt mit allen Krankenkassen.

 

Beim Besuch der Privatordination besteht KEIN Anspruch auf Kostenrückerstattung.

(dies gilt für Wien und Wr. Neustadt)


Wir übernehmen gerne für Sie die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.

Ihre Krankenkasse refundiert einen Teil des bezahlten Honorars (80% des Kassentarifes - nicht der bezahlten Summe). Mehrere Ausnahmeregelungen machen das System für Patienten sehr schwer durchschaubar.


Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in Niederösterreich im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt. Überweisungen zu anderen Ärzten müssen von der Krankenkasse bestätigt werden. Mehr Details unter www.wahlarzt.net