Wahlarztsystem

Wahlärzte haben keinen Vertrag mit der Krankenkasse. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Patient und Arzt. In Wiener Neustadt ist die Zahlung mit Bankomat oder in bar möglich, in Wien ist ausschließlich Barzahlung möglich.

Erstordination:         150,00 Euro                                  Weitere Ordination: 100,00  Euro

Seit 1.4.2024 bin ich in Wr. Neustadt und Wien als Wahlarzt ohne Kassenverträge tätig..

Beim Besuch der Wahlarztordination besteht Anspruch auf Kostenrückerstattung (dies gilt für Wien und Wr. Neustadt).

Wir übernehmen gerne für Sie die elektronische Einreichung bei Ihrer Krankenkasse (Wahlarztordination Wr. Neustadt).

Ihre Krankenkasse refundiert einen Teil des bezahlten Honorars (80% des Honorars, den ein Arzt mit Kassenverträgen für diese Leistung erhalten würde – nicht 80% der bezahlten Summe). Mehrere Ausnahmeregelungen machen das System für Patienten sehr schwer durchschaubar.

In der Praxis bedeutet das, dass die Erstattung bei einem ausführlichen Beratungsgespräch deutlich niedriger ist, als wenn mehrere Infiltrationen in Gelenke erfolgen müssen. In diesem Fall kann im Einzelfall sogar der gesamte bezahlte Betrag zur Rückerstattung gelangen.